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Allgemeine Geschäftsbedingungen / MIETKONDITIONEN
Allg. Vorbemerkungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gewerbetreibenden "EVENT-THALER", Peter Thaler, Seebacher-
Siedlung 809, 8970 Schladming, hier als "Vermieter" benannt, gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Abweichende Vorschriften des Vertragspartners (Mieter, Kunde), widerspricht der Vermieter hiermit ausdrücklich. Alle
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt für alle Bestellungen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern
oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bearbeitet.
Verträge
Verbindlichkeit eines Vertrages tritt erst dann ein, wenn es zur schriftlichen Bestätigung des Vertrages durch den Vermieter
kommt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bekannten Preise. Eine anderweitige Vermietung des angebotenen Materials
bis zum Vertragsabschluss behält sich der Vermieter ausdrücklich vor. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. In allen
Fällen, in denen der Vermieter ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist er von der Lieferpflicht
befreit.
Lieferung /Abholung
Die Liefer- und Abholung der Zelte/Hüpfburgen/Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich durch den Vermieter. Ausgenommen
durch Vereinbarung des Vermieters und Mieters kann eine Abholung bzw. Rückgabe auch durch den Mieter erfolgen. Gesonderte
Regelung für die Spiele-Spass-Bewegungs-Wonne-Tonne: Auf Wunsch des Mieters wird die Spiele-Spass-Bewegungs-Wonne-
Tonne gegen Gebühr geliefert bzw. abgeholt, grundsätzlich jedoch Selbstabholung bzw. Rückgabe durch den Mieter.
Aufbau / Abbau
Der Aufbau- und Abbau der Zelte/Hüpfburgen/Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich durch den Vermieter. Ausgenommen durch
Vereinbarung des Vermieters und Mieters kann ein Aufbau bzw. Abbau auch durch den Mieter erfolgen. Je nach Aufwand obliegt
es dem Mieter Personen für Auf.- und Abbau zu stellen.
Überlassung der Mietgegenstände
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist
nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. Hinsichtlich des einwandfreien
Zustandes der Mietgegenstände hat der Kunde bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung
die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. Der Kunde ist bei der Übernahme von
Zelten, Hüpfburgen und sonstigen Mietgegenständen verpflichtet, den Empfang derselben zu bestätigen und bestätigt damit
auch die ordnungsgemäße Übernahme. Nach Beendigung der Veranstaltung sind sämtliche Installationen und Eigeninventar aller
Art zu entfernen, um dem Vermieter den unverzüglichen Abbau der Zelte, Hüpfburgen, und aller sonstigen Mietgegenstände zu
ermöglichen. Die Richtlinien für die Benutzung der Hüpfburgen sind an jeweiliger Hüpfburg an der Front angegeben. Auf jeden
Fall ist eine erwachsene Person als Aufsicht für die Hüpfburgen vom Mieter zu stellen.
Verlust / Beschädigung
Fehlendes oder defektes Material wird durch dem Vermieter ersetzt oder repariert und entsprechend in Rechnung gestellt.
Fremdersatz/-reparaturen wird nicht akzeptiert. Fehlendes und nicht reparierbares Material wird zum offiziellen Neupreis
verrechnet. Die Reparierbarkeit wird vom Vermieter entschieden. Eine Haftung für Schäden, die evtl. durch das Einbringen von
Erdnägeln bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt der Vermieter auch gegenüber Dritten nicht. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon unberührt.
Endkontrolle / Reinigung
Mietgegenstände müssen im gereinigten Zustand retourniert werden, zusätzlicher Reinigungsaufwand wird gesondert
verrechnet. Die Zelte dürfen nicht als Grill/Kochzelte verwendet werden! (Hierfür bitte für Grillzelt anfragen). Das Trocknen der
Zelte ist im Mietpreis inbegriffen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Mieter hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den
Vermieter gewährleistet ist. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen und deren anfallenden Kosten sind vom Kunden
zu beschaffen.
Für Festzelte mit erforderlicher Bauabnahme trägt der Kunde die Kosten für die Abnahme. Im Falle der Unmöglichkeit können
wir vom Vertrag zurücktreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine
Genehmigung nicht zu erhalten ist. In diesem Fall muss der Mieter dem Vermieter neben den entstanden Kosten den Mietausfall
ersetzen.
Für alle Strom- und Leitungsanschlüsse (Zu- und Abwasser) hat der Mieter zu sorgen und muss dem Vermieter auf evtl.
bestehende Leitungen etc. hinweisen. Die elektrischen Installationen sind von einer konzessionierten Fachfirma nach den
geltenden Sicherheitsbestimmungen der ÖVE herzustellen. Serviceleistungen werden gesondert verrechnet. Leih-Heizgeräte
werden immer am Lieferort in Betrieb genommen, um gewährleisten zu können, dass die Geräte funktionstüchtig übergeben
wurden. Der Mieter bestätigt dem Vermieter die ordnungsgemäße Übergabe der fertigen Anlage am Liefer-/Übergabeschein
schriftlich. Nach Fertigstellung des Aufbaus ist der Kunde mit den Mietgegenständen uneingeschränkt einverstanden. Anfallende
Gebühren für die Gebrauchsabnahme trägt der Kunde.
Das Aufstellen der Zelte/Hüpfburgen/Mietgegenstände erfolgt auf Anweisung des Mieters. Dieser ist verpflichtet vor Aufstellen
der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Weiteres hat der Kunde für eine Zufahrtsmöglichkeit
zum Aufstellort, sowie der Möglichkeit der Verankerung des Zeltes mit bis zu 100 cm langen Erdnägeln zu sorgen. Der
Aufstellplatz ist vom Auftraggeber auf unterirdische Einbauten jeder Art zu kontrollieren (Pläne). Für Schäden, welche durch das
Einschlagen der Erdnägel entstehen, sowie Flurschäden durch den An- und Abtransport haftet der Vermieter auf keinen Fall. Die
Sicherung, Räumung, Absperrung und Beleuchtung des Zeltplatzes ist Sache des Kunden.
Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere
bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen, Hüpfburgen sind
abzubauen. Bei Schneefall hat eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, so dass die Temperatur von 12 Grad C.
nicht unterschritten wird. Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu
sichern. Schirme etc. sind bei Sturm zu schließen und gegen entsprechende Schäden zu sichern.
Stornierung
Bei Stornierung reservierter Mietzelte/Hüpfburgen/Spielgeräte/Zubehör/ Mietgegenstände vor dem Vermiet-/Übergabetermin
werden ab 5 Tagen 30%, ab 3 Tagen 50% und ab 24 Stunden 80% des Vermietpreises als Stornogebühr verrechnet.
Haftung
Ab Übernahme (bzw. nach Aufbau durch Vermieter) der Mietgegenstände geht jegliche Haftung bis zur Rückstellung (bzw. Abbau
durch den Vermieter) derselben auf den Mieter über. Die Zelte / Hüpfburgen/Mietgegenstände sind entsprechend dem
Untergrund geeignet mit dem Boden zu verankern / zu sichern (Bodenanker / Ankergewichte / Spanngurte). Während der
Veranstaltungsdauer ist die Zeltplane stets straff gespannt zu halten. Es ist dringend empfohlen die
Zelte/Hüpfburgen/Mietgegenstände nachts zu verwahren, bzw. im aufgebauten Zustand zu beaufsichtigen, sowie bei besonders
schlechten Wetterbedingungen wie Sturm abzubauen. Bei einer Windgeschwindigkeit von 65 km/h ist dafür zu sorgen, dass alle
Besucher das Zelt umgehend verlassen und das Zelt zusätzlich abzusichern ist (z.Bsp. zusätzliches Abspannen, vorfahren von
Last- Wohn- Gerätewagen als Windschutz, etc.) sowie den Eigentümer umgehend zu verständigen. Für im Zelt gelagerte
Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Der Mieter übernimmt die uneingeschränkte Haftung für die Transporte (bei
Selbst- Abholung und Rückgabe), Elementarschäden (Sturm, Hagel, Schnee etc.) sowie für die Benutzung der Mietgegenstände.
Für Verzögerungen beim Auf- /Abbau durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse (Sturm, starker Regen, Schnee, Hagel,
Frosteinbruch, Unwetter oder auch Hilfskräfte, die in Qualität und Quantität unzumutbar sind, usw.) haftet der Vermieter nicht.
Bei Schneefall hat der Kunde für die sofortige Räumung der Zeltdächer und zu benutzenden Wegeflächen von Schnee zu sorgen –
gegebenenfalls durch geeignete Beheizung, min. 12°C in Höhe des Firstpunkts dauerhaft. Steckbolzen sind gegen unbefugtes
Entriegeln während des Betriebs zu sichern. Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit der Dach- und Seitenverkleidung wird
vom Vermieter nicht übernommen. Auch die Haftung für Feuer- und Wasserschäden wird von uns nicht übernommen, es sei
denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vor.
Versicherung
Der Vermieter empfiehlt dem Mieter (Veranstalter) für die Dauer der Zeltmiete - Hüpfburgenmiete einen Abschluss für eine
allfällige Unfall-, Haftpflicht-, Diebstahl-, Elementar- und Randalier- Versicherung bzw. sonstige Versicherung zusätzlich
abzuschließen. Für das Inventar bzw. Lagerware des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Die Zelte/Hüpfburgen (Mietgegenstände) des Vermieters sind Haftpflichtversichert. Der Vermieter übernimmt die
Haftpflichtversicherung, soweit durch deren Mietmaterial Personen und Sachschaden schuldhaft verursacht wurden, bis zu einer
Höhe von 1,5Mio. Ohne Verschulden haftet der Vermieter ebenso wenig wie für Fälle höherer Gewalt.
Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung (Rechnungsdatum). Je nach
Vereinbarung hält sich der Vermieter das Recht vor, bei Reservierung eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug werden Mahnspesen bzw. Verzugszinsen verrechnet.
Preise
Die genannten Preise verstehen sich in Euro, inkl. 20% MwSt. Preis- und Sortimentsänderungen vorbehalten.
Datenschutz
Gemäß dem geltenden österreichischen Recht behält sich der Vermieter vor, die im Rahmen der Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage zu verarbeiten und zu speichern. Ausführungen sowie persönliche Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung verwendet werden.
Der Vermieter ist mit dem Vertragsabschluss berechtigt, den Kunden in seine Referenzliste seiner Homepage aufzunehmen.
Allgemeines
Sämtliches Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum des Vermieters. Wir halten uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von
Gründen abzulehnen. Konstruktionsveränderungen jeglicher Art an den Mietgegenständen sind untersagt. Sollte es bei
Mietobjekten zu Lockerungen von Konstruktionsteilen, Verspannungen oder Bedachungen kommen, hat der Kunde dem
Vermieter sofort zu benachrichtigen und erste Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Dem Kunden ist untersagt, ohne Zustimmung
des Vermieters Veränderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen an den Zelten (Mietgegenständen) vorzunehmen, vornehmen
zu lassen oder auch zu dulden. Zeltgerüst, Planen sowie andere Mietgegenstände dürfen nicht beklebt, bemalt bzw. zum
Aufhängen artfremder Gegenstände genutzt werden. Die Entfernung von Farb-, Kleberesten und sonstiger Verunreinigung wird
gesondert in Rechnung gestellt.
Schlussbemerkungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die
Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die
einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist A-8970 Schladming. Als Gerichtsstand wird für
alle sich etwa ergebenen Streitigkeiten das dort ansässige Bezirksgericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Es steht dem
Vermieter frei den Gerichtsstand des Kunden auch an seinem jeweiligen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Anspruch zu nehmen.
Mit Eingehen einer Geschäftsbeziehung akzeptiert der Kunde (Mieter) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters:
EVENT-THALER, Peter Thaler, Seebacher-Siedlung 809, 8970 Schladming. Alle Rechte vorbehalten.
Unternehmen
Event - Thaler
Peter Thaler
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Mobil: +43 664 7510 7700
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